Querverbauungen (Stauseen, Hochwasserschutzanlagen, Sperrwerke und Schleusen)
Die Beweggründe für die Verbauung unserer Fließgewässer waren und sind gleichermaßen verschiedenartig wie die Art der Querverbauungen selbst. Diese Eingriffe in die Natur haben aber zu jeder Zeit unterschiedlich starke Veränderungen mit zum Teil schwerwiegendsten und unumkehrbaren Folgen für die Fließgewässer und die gesamte Kulturlandschaft geführt. Den geringsten Eingriff in die Gewässerdynamik stellen wohl die mittelalterlichen Wasserräder dar. Diese verlangsamen im günstigsten Fall lediglich die Fließgeschwindigkeit eines Gewässers.

Problematischer wird es, wenn das Gewässer mit Stauhaltungen versehen wird, um eine höhere Energiemenge sowie gewisse Reserven zur Verfügung zu haben. Wenn hier nicht für Wandermöglichkeiten der Fische in beide Richtungen durch Umfluter, Sohlgleiten oder Fischtreppen gesorgt wurde, sind diese Mühlteiche für Wanderfische wie Lachs und Aal nicht mehr passierbar und somit vor dem Hintergrund einer fehlenden natürlichen Reproduktionsmöglichkeit nicht mehr als Lebensraum geeignet sind.
Dies gilt insbesondere für große Stauseen und die entsprechend flussaufwärts liegenden Flussabschnitte. Durch Talsperren, Staudämme oder Staumauern werden Fließgewässer massiv unterbrochen und ganze Täler geflutet. Der Bau von Auf- und Abstiegshilfen ist i.d.R. wegen des hohen technischen Aufwandes und der fehlenden Finanzierung nicht möglich. Der Lebensraum Fluss wird künstlich zu einem Stillgewässer umgebaut deren Bewohner sich oft nicht an den neuen Lebensraum anpassen können.
Jeder Stausee teilt ein Fließgewässer in zwei für Fische unüberwindbare Abschnitte. Oberhalb der Stauung sterben Katadrome und Anadrome Wanderfische wie Lachs und Aal in kürzester Zeit aus.
Für den Lachs sind diese Gewässer auf ganzer Länge verloren, da er die Fließgewässer normalerweise nur durchwandert, sich hier nicht aufhält und durch einen Stausee grundsätzlich von den Laichgründen im Oberlauf abgeschnitten wird.
Der Aal kann lediglich die Abschnitte unterhalb der unterste Staustufe noch als Lebensraum nutzen. Im Oberlauf wird er hingegen mittelfristig ebenfalls aussterben, was derzeit jedoch z.T. noch mit zweifelhaften Besatzmaßnahmen verhindert wird.
Hochwasserschutzanlagen verhindern zumeist das Ein- und Auswandern von Fischen während eines drohenden Hochwassers. Manchmal jedoch auch generell das Einwandern in den Fluss. Diese Gewässer sind jedoch nicht unbedingt als Lebensraum für Wanderfische verloren, da die Einwanderung bei Bedarf mit Besatzmaßnahmen gestützt werden könnte und die Abwanderung nur bei Hochwasser bzw. zeitlich begrenzt verhindert wird. Darüber hinaus können solche Anlagen mit Auf- und Abstiegshilfen ausgestattet werden, was insbesondere bei großen Anlagen wie in Geesthacht (Elbe) der Fall ist.
Ähnliches gilt für Schleusen mit denen unterschiedliche Wasserstände für die Schifffahrt überwunden werden.
Sperrwerke können die Ein- und Abwanderung stark be- und zum Teil auch verhindern. Insbesondere wenn die Absperrung des Gewässers über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig z.B. immer bei auflaufendem Wasser erfolgt.
Mögliche Maßnahmen
- strikte Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
- Rückbau von Querverbauungen
- Besatzverbot von Wanderfischen innerhalb und oberhalb aller Stauseen
- Bau funktionstüchtiger Auf- und Abstiegshilfen für Wanderfische
- finanzielle Beteiligung der Kraftwerksbetreiber an Besatzprogrammen
- höhere Besteuerung des Stroms aus schädigenden Anlagen ohne wirksame Auf- und Abstiegshilfen und geringere Steuern auf entsprechend funktionierende Anlagen
- Schutz der Aufstiegsanlagen vor Verfolgung durch Kormorane
- geringere Einspeisevergütungen für Anlagen ohne Wanderhilfen Angelverbot an Querverbauungen (Kochtopffischerei)
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